Allgemeine Geschäftsbedingungen der GBROTEC OHG für den Onlineshop
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
Anbieter des Onlineshops ist und Vertragspartner des Kunden wird:
GBROTEC OHG, Viktoriastr.10, 46483 Wesel
Telefon: 0281 30022722
Fax: 0281 30022724
E-Mail: info@gbrotec.de
Handelsgerister: Amtsgericht Duisburg, HRA 12635
Umsatzsteuer-ID gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE326438154
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
Aufträge sowie Änderungen und mündliche Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Diese Bestätigung ist maßgebend für das Vertragsverhältnis.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
4. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.
Wir liefern nur auf dem Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie bei einer Bestellung aus der Schweiz oder anderen Ländern, welche Einfuhrzoll erheben, dass GBROTEC keinen Einfluss auf die Höhe der Zollgebühren oder die zu entrichtenden Steuern Ihres Landes hat. In diesem Fall informieren Sie sich bitte über die für Sie anfallenden Kosten einer Bestellung, welche erst bei der Einfuhr der Ware in Ihr Land erhoben werden. Diese Gebühren werden NICHT von GBROTEC erhoben und sind auch NICHT bereits in den Versandgebühren enthalten.
5. Bezahlung
Alle in unserem Onlineshop angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versandkosten.
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
6. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
8. Transportschäden
Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
9. Gewährleistung und Garantien
Dem Kunden stehen (vorbehaltlich der Regelung für Unternehmer in Ziff. 10.3.) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürliche Abnutzung, nachlässige oder fehlerhafte Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.
Gewährleistung für Unternehmer: Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt für die Gewährleistungsansprüche des Kunden weiterhin Folgendes als vereinbart (Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt):
Soweit GBROTEC wegen eines Mangels Gewähr durch Nacherfüllung zu leisten hat, liegt die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, bei GBROTEC.
Offensichtliche Mängel müssen gegenüber GBROTEC unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware in Textform (z.B. E-Mail, Fax) angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren bekannt werden in Textform (z.B E-Mail, Fax) anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit GBROTEC den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat.
Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung der Kaufsache an den Kunden.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Shop.
10. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
11. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
12. Schlussbestimmungen
Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der GBROTEC OHG für angebotene Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Wir schließen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Bedingungen ab. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Aufträge, selbst wenn ihre Geltung nicht ausdrücklich nochmals vereinbart wird. Die Schriftform im Sinne dieser Bedingungen wird durch E-Mails und Telefaxbriefe gewahrt.
2. Angebote
- Unsere Angebote sind freibleibend. Uns erteilte Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts-, Farb- und Maßangaben, Muster und Angaben in Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. An sämtlichen Angebots- und sonstigen dem Kunden übergebenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
- Unterstützungsleistungen (z. B. Installation, Schulung oder Beratung) werden nach Aufwand gesondert berechnet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise gelten, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ab Werk ausschließlich Verpackung und zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Materialpreis- und Lohnänderungen, die vier Monate nach Vertragsabschluss entstehen, berechtigen uns zu entsprechenden Preisanpassungen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
- Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen), so können wir unsere Leistung verweigern und dem Kunden eine Frist zur Zahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung oder Sicherheitsleistung setzen. Im Falle des erfolglosen Fristablaufs werden alle offenen Forderungen fällig und wir sind berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Zahlung endgültig verweigert oder seine Leistungsunfähigkeit offenkundig ist.
- Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Lieferzeit
- Der Beginn der in unserer Auftragsbestätigung genannten oder anderweitig mit dem Kunden vereinbarten Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen, die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden (z. B. vereinbarte Anzahlung, Übergabe erforderlicher Unterlagen, rechtzeitige und ausreichende Materialbeistellung) voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist um die Dauer der Verzögerung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Teillieferungen sind in einem dem Kunden zumutbaren Maß und Abweichungen von den Bestellmengen bis zu +/-10% zulässig. Die Lieferfrist ist mit Meldung der Versandbereitschaft eingehalten
- Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch unvorhergesehene außergewöhnliche Umstände gehindert, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe), so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, gleichgültig, ob diese Umstände in unserem oder in dem Werk eines unserer Vorlieferanten eintreten. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit um mehr als zwei Monate, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung für jede volle Woche der Verspätung auf 0,5%, insgesamt auf höchstens 5% vom Werte desjenigen Teils der Lieferung, der nicht innerhalb einer uns zusetzenden angemessenen Nachfrist erfolgt ist, beschränkt. In jedem Fall beschränkt sich unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, auch Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Kunden in dem Moment über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Verzögert sich der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden, so können wir, beginnend zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 0,5% des Nettorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, höchstens 5% berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Fertigungstechnische Dokumente
- Haben wir nach technischen Zeichnungen, Skizzen, 3D Modellen in Dateiformaten, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu produzieren oder zu liefern, so steht der Kunde für die Richtigkeit der bereitgestellten Dokumente ein.
- Die GBROTEC OHG priorisiert im Fertigungsprozess die Verarbeitung von 3D Modellen einhergehend mit einer technischen Zeichnung. Für widersprüchliche Angaben in einem oder mehreren im Zusammenhang stehenden Dokument oder Dokumenten, wodurch evtl. Abweichungen beim Bauteil entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Maßgebend ist das 3D Modell.
6. Mängelhaftung
- Festgestellte Mängel sind uns innerhalb von 14 Tagen schriftlich und in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen mitzuteilen.
- Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, binnen angemessener Frist von mindestens 14 Tagen nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt.
7. Haftungsbeschränkungen
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit wir für Mangelfolgeschäden haften (nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten), ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist oder bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.“
8. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung und zukünftiger Forderungen sowie bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum. Besteht zwischen dem Kunden und uns ein Kontokorrentverhältnis, so sichert der Eigentumsvorbehalt die Saldoforderung.
- Zahlt der Kunde mit Scheck und stellen wir ihm hierfür einen Refinanzierungswechsel aus, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst dann, wenn wir aus dem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
- Eine Weiterveräußerung ist dem Kunden im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, insbesondere den Zahlungsanspruch gegen seine Abnehmer, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Schuldnern die Abtretung auf unser Verlangen hin anzuzeigen. Forderungen und Namen der Schuldner des Kunden sind uns mitzuteilen.
- Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Bei Zahlungsverzug oder sofern uns Umstände bekannt werden, die nach kaufmännischem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, sind wir zum Widerruf des Einzugsrechtes berechtigt.
- Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Nettorechnungswertes der Vorbehaltsware zum Nettorechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
- Die Sicherungsübereignung von in unserem Eigentum stehender Ware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Kunde auf unser Eigentum an der Ware hinweisen und uns unverzüglich unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls benachrichtigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferte Ware heraus zu verlangen. Etwaige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden können wir die Veräußerungs- oder Verarbeitungsbefugnis widerrufen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
9. Schutzrechte
- Haben wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu produzieren oder zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat uns gegebenenfalls von Ansprüchen Dritter freizustellen und uns eventuelle Schäden zu ersetzen. Wird uns die Produktion oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf dessen Schutzrechte untersagt, so können wir die Arbeiten ohne vorherige Prüfung der Rechtslage einstellen und von dem Kunden Aufwendungsersatz und Schadensersatz verlangen. Uns vom Kunden überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden wir auf Wunsch kostenpflichtig an diesen zurücksenden. Wir sind berechtigt, diese Unterlagen zu vernichten, sofern der Kunde binnen drei Monaten nach Abgabe des Angebots keine Rücksendung fordert.
- Der Kunde erkennt die uns an den gelieferten Waren und gegebenenfalls von uns übergebene Zeichnungen und Unterlagen zustehenden gewerblichen Schutzrechte an, wird diese beachten und in Absprache mit uns gegen Dritte verteidigen.
10. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens.
- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, der Sitz des Unternehmens oder das für den Ort der die Lieferung ausführenden Zweigniederlassung zuständige Gericht. Es steht uns jedoch frei, dass für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein oder für rechtsunwirksam erklärt werden, so bleibt die Geltung der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder für unwirksam erklärten Bedingung tritt die gesetzliche Regelung.